Hauptsitz und Backoffice
Obstgartenstrasse 1
8910 Affoltern am Albis
Telefon 058 316 05 05
info@jokerpersonal.ch
Notfallpool Schweiz
Notfallpool Schweiz
Tel. 0848 213 213
notfallpool@jokerpersonal.ch
© 2025 Joker Personal AG Impressum Datenschutz AGB
Hier finden Sie unseren Ratgeber für Arbeitgeber – erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Joker Personal und Stellenvermittlung.
Keine. Wenn Sie sich auf eine von uns ausgeschriebene Temporär- oder Dauerstelle bewerben, entstehen für Sie keine Kosten. Wir beraten Sie - kostenlos.
Ja. Um als Ausländer in der Schweiz eine berufliche Tätigkeit auszuüben, ist eine Arbeitsbewilligung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Bedingungen hierfür sind jedoch je nach Kanton unterschiedlich. Wir raten Ihnen deshalb, mit unserer nächstgelegenen Filiale Kontakt aufzunehmen. Unsere Personalberater informieren Sie gerne über die in Ihrem Fall geltenden Bestimmungen.
Während des ersten Gesprächs mit Ihrem Personalberater schlagen wir Ihnen Stellen vor, die Ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und Wünschen entsprechen.
Dank unseres weitreichenden Filialnetzes profitieren Sie auch nach dem Erstgespräch von unserem täglichen Kontakt mit dem Unternehmen. Sobald Ihr Profil auf eine neu verfügbare Stelle passt, wird unser Personalberater mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen das Stellenangebot unterbreiten. Hierfür ist es wichtig, Ihren Personalberater immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Nein, das einmalige Zustellen Ihrer vollständigen Bewerbung genügt vollkommen.
Wenn Sie sich auf weitere Stellen aus unserer Stellensuche bewerben möchten, greifen wir auf Ihr bereits vorliegendes Dossier zurück.
Wenn wir Ihnen eine Stelle vorgeschlagen haben, entscheiden Sie, ob wir Ihr Dossier an das Unternehmen senden.
Nein, es steht Ihnen selbstverständlich frei, unseren Stellenvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Für eine dauerhaft erfolgreiche Beziehung zu unseren Kunden ist es wichtig, dass Kandidat sowie Unternehmen von einer Zusammenarbeit überzeugt sind.